Cookie Banner Text schreiben ✳️ Rechtskonform

Im Cookie Banner Text muss genau hervorgehen, welche Cookies gesetzt und für welchen Zweck sie gespeichert werden. Zudem braucht der Besucher eine eindeutige Auswahlmöglichkeit, die er selbst aktiv anklicken muss. Sowohl der Text als auch die optische Aufbereitung des Banners sollten rechtskonform sein. Andernfalls drohen Strafen oder Klagen. Wir helfen dir dabei, den richtigen Cookie Banner Text zu schreiben.

  • Der Cookie Banner Text informiert den Nutzer beim Besuch einer neuen Webseite über die Verwendung von Cookies. Dieser Hinweis ist aufgrund der DSGVO vorgeschrieben und erfordert eine aktive Zustimmung.
  • Der Text muss rechtskonform sein und dient nicht nur der Information. Vielmehr muss der Nutzer genau auswählen können, welche Cookies er von dieser Seite erlaubt und welche nicht.
  • Viele Banner oder Texte erklären den Sachverhalt unzureichend oder forcieren eine bestimmte Auswahl, nur um die Einwilligung des Kunden zu erhalten. Die Rechtsvorschriften sehen jedoch anders aus.

🤔 Wer braucht Cookie Banner?

Beim Surfen im Internet ploppen zahlreiche Hinweisfelder zur Cookie-Richtlinie auf. Manche sind elegante gelöst mit einer einfachen Auswahl, andere werden sogar als störend oder penetrant empfunden. Sie sind aber datenschutzrechtlich unbedingt erforderlich auf allen Webseiten mit technisch nicht notwendigen Cookies. Sobald deine Webseite also personenbezogene Daten übermittelt oder speichert, muss die aktive Zustimmung des Nutzers eingeholt werden. Die Cookies dürfen ohne diese Zustimmung nicht einfach gesetzt werden.

Nur Webseiten mit technisch notwendigen Cookies benötigen keine Einwilligung und brauchen kein Cookie Banner zu setzen. Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. Die Cookies dienen nur der Funktionalität und dem Komfort der Webseite. Im Onlineshop würde sonst der Warenkorb oder die Spracheinstellung nicht gespeichert werden. Oftmals löschen sich die Cookies automatisch nach dem Schließen des Browsers oder nach Ablauf einer festgelegten Zeit.

Sobald du aber mit anderen Cookies zum Marketing, Tracking oder zur Analyse (Google Analytics) arbeitest, ist ein Banner zu setzen. Ein solcher Cookie-Hinweis muss nur einmalig vom Nutzer angenommen oder abgelehnt werden. Beim erneuten Besuch der Seite ist diese Einstellung gespeichert und wird vom Betreiber entsprechend berücksichtigt. Auch dafür wird ein Cookie gesetzt. In den folgenden Abschnitten wollen wir uns näher mit den Inhalten und dem Text auf dem Cookie Banner beschäftigen.

🎨 Die verschiedenen Bannerarten

Es haben sich nicht nur verschiedene Texte, sondern grundsätzlich verschiedene Arten von Cookie-Bannern etabliert. Sie müssen aber nach rechtlichen Vorgaben korrekt umgesetzt sein. In Deutschland und in der EU sind nur noch Opt-in Cookie Banner erlaubt. Das heißt: sie erfordern eine aktive Einwilligung des Besuchers. Allein aus dieser Sicht sind einige Banner nicht mehr zulässig oder rechtskonform. Um den Unterschied besser zu erkennen und die beste Option für dich zu wählen, stellen wir dir die drei verschiedenen Arten näher vor:

  • Opt-in Cookie Banner: Nur dieser Cookie-Hinweis ist für eine Webseite in Deutschland zulässig. Besucher bekommen alle Hinweise zur Verwendung der Cookies und Services in einem Text angezeigt. Anschließend dürfen sie wählen, welchen Cookies sie zustimmen. Die freie Wahl steht hier im Mittelpunkt, denn auch einzelne Cookies dürfen abgelehnt werden. Eine Vorauswahl ist jedoch nicht erlaubt und rechtlich verboten. Der Besucher darf nicht bevormundet oder beeinflusst werden. Erst nach der Einwilligung sind die jeweiligen Cookies zu setzen, nicht vorher. Das trifft auch auf Analyse-Dienste zu. Alle Dienste dürfen erst aktiv sein, wenn der Nutzer diesen explizit zugestimmt hat.
  • Opt-out Cookie Banner: Hierbei handelt es sich um das Gegenstück der Opt-in Banner. Die Cookies werden bereits beim Aufrufen der Webseite gesetzt. Nutzer bekommen nun die Möglichkeit, diesem Vorgehen zu widersprechen. In diesem Fall sind alle Cookies wieder zu löschen und bestimmte Dienste oder Plugins dürfen dann nicht mehr verwendet werden. Das EU-Recht sieht diese Art nicht als relevant an. Im California Consumer Privacy Act (CCPA) sind diese Banner jedoch vorgeschrieben und richten sich damit ausschließlich an den US-amerikanischen Markt. Betreibst du also eine Webseite für die Kunden der USA, muss dein Banner auch die Anforderungen des CCPA erfüllen.
  • Cookie-Hinweis: Beim Cookie-Hinweis handelt es sich nicht um ein rechtskonformes Banner im eigentlichen Sinne. Hier geht es vielmehr um die Benachrichtigung der Nutzer, dass Cookies verwendet werden und diesen laut Datenschutzbestimmungen der Webseite auch zugestimmt wird. Viele Webseiten haben einen solchen Text platziert. Anleitungen zu einem Widerspruch waren nur vereinzelt in der Datenschutzerklärung vorhanden. Laut Beschluss vom BGH (Az. I ZR 7/16) sind diese Hinweise in Deutschland nicht mehr zulässig. Die Besucher müssen den Cookies aktiv zustimmen.

Ziel ist es, personenbezogene Sammlungen von Daten zu verhindern und die Besucher von Webseiten besser aufzuklären. Die Umsetzung der Banner und Texte ist jedoch relativ komplex, sodass auch Profis sich länger mit der Thematik auseinandersetzen und auf stetige Aktualisierungen achten müssen

✏️ Was muss drinstehen?

Der Cookie Banner Text sollte rechtskonform sein und keine Fehler beinhalten. Dabei spielen Transparenz und Auswahlmöglichkeiten für den Nutzer eine wichtige Rolle. Folgende Inhalte sind wichtig:

  • Überschrift: Ein Cookie Banner wirkt mit einer deutlichen und klaren Überschrift besser. Weise den Nutzer bereits in der Überschrift hin, dass es sich um wichtige Einstellungen zur Privatsphäre handelt.
  • Rechtsbelehrung: Anschließend folgt ein Text zur Rechtsbelehrung. Er beinhaltet, dass die Webseite Cookies nutzt, personenbezogene Daten speichert und an Dritte weitergeben kann. Ein einfacher Satz genügt aber nicht. Bestenfalls ist an einem Beispiel erklärt, was für Daten gespeichert werden und für welchen Zweck. Der Nutzer ist zudem darauf hinzuweisen, dass er individuelle Datenschutzeinstellungen festlegen und der Nutzung von Cookies widersprechen kann. Eine Einwilligung lässt sich jederzeit widerrufen oder ändern. In der Datenschutzerklärung steht genauer geschrieben, wie das funktioniert.
  • Jugendschutz und Altershinweis: Einige Webseitenbetreiber integrieren einen Jugendschutz und Altershinweis in das Cookie Banner. Immerhin dürfen Nutzer erst ab 16 Jahren über die Verarbeitung von personenbezogener Daten bestimmen. In anderen EU-Ländern gibt es andere Altersgruppen. Die Einwilligung von minderjährigen Personen erfolgt also nur in Absprache mit den Erziehungsberechtigten. Der Textbereich dient nur der rechtlichen Absicherung des Webseitenbetreibers. Das Alter muss nicht genau kontrolliert werden.
  • Arten von Cookies: Die genutzten Cookies sind meist in verschiedene Arten unterteilt. So bekommt der Besucher eine klare Auswahl. Er sieht, welche Arten auf der Webseite verwendet werden und kann genau zustimmen oder ablehnen. Eine Erklärung der Arten ist im Text aber nicht notwendig. Manche Nutzer sind vielleicht mit Cookies zur Analyse einverstanden, aber nicht zum Marketing. Über Häkchen in einer Box oder Schieberegler lässt sich die Auswahl bestimmen. Die einzige Ausnahme sind technisch notwendige Cookies. Hier ist keine explizite Zustimmung notwendig, weil sie nur für die Funktionalität der Webseite zuständig sind und keine personenbezogenen Daten speichern oder sammeln.
  • Auswahlmöglichkeiten: Über verschiedene Buttons ist nun eine Einwilligung einzuholen. Dieses Vorgehen muss übersichtlich für den Kunden sein und möglichst einfach gestaltet. Die Buttons sind gut sichtbar im Banner zu platzieren. Nun können alle Cookies abgelehnt werden oder erhalten die Einwilligung. Die Buttons müssen nach ihrer Funktionalität benannt werden und müssen verständlich bleiben. Lass dir also eine passende Beschriftung einfallen. Genaue Vorgaben gibt es nicht.
  • Verlinkung der rechtlichen Seiten: Das Impressum oder die Datenschutzerklärung dürfen durch ein Cookie Banner nicht verdeckt werden. Wer dies auf seiner Seite nicht garantieren kann, packt die rechtlich relevanten Seiten zusätzlich in den Cookie Banner Text. Die Nutzer können direkt darauf zugreifen, ohne dass Cookies zugestimmt werden muss. Vor allem in der mobilen Ansicht mit kleinerem Bildschirm sind derartige Links sinnvoll.

🔘 Buttons und Optionen

Meist gibt es einen Button, der alle Cookies mit einem Klick akzeptiert für den Nutzer. Diese Einwilligung darf aber nicht durch die grafische Gestaltung erzwungen werden. Derartiges Vorgehen mancher Unternehmen nennt sich Dark Patterns und befindet sich in einer Grauzone.

Neben der einfachen Zustimmung muss es über einen Klick auch die Ablehnung geben. Der Nutzer kann dann die Webseite mit den essenziellen Cookies weiter nutzen, gibt aber keine Einwilligung zur Speicherung von personenbezogenen Daten. Oftmals ist die Beschriftung das Zünglein an der Waage, für welchen Button sich die Kunden entscheiden. Die Wortwahl ist also mit Bedacht zu treffen.

In vielen Bannern gibt es noch die Auswahl zur individuellen Einstellung der Privatsphäre. Hier lassen sich einzelne Cookies nochmals konfigurieren, zustimmen oder ablehnen. Es gibt weitere Informationen zum Datenschutz oder Beispiele für die einzelnen Cookies, um den Sachverhalt besser zu verdeutlichen. Um den Cookie Banner Text nicht zu stark aufzublasen, befinden sich die individuellen Einstellungen hinter einem weiteren Klick. Wenn Kunden Interesse haben, werden sie diesen Weg wählen. Rechtlich ist dies auf jeden Fall möglich.

👁‍🗨 Gestaltung und Platzierung

Cookie Banner müssen auch rechtskonform gestaltet sein und entsprechend auf der Webseite platziert werden. So darf es unterhalb des Textes keine Vorauswahl geben. Der Kunde darf selbst entscheiden, welchen Cookies er zustimmt. Eine Vorauswahl oder eine grau hinterlegte Fläche beeinflusst diese Entscheidung. Manche Banner sind auch so kompliziert aufgebaut, dass zum Widerspruch mehrere Klicks notwendig sind. Derartiges Vorgehen wird vom Recht nicht unterstützt. Sowohl Das Einwilligen als auch das Ablehnen der Cookies muss in wenigen Schritten und intuitiv möglich sein. Eine Vorauswahl darf es nicht geben.

Über die grafische Gestaltung der Banner lässt sich das Auge des Nutzers manipulieren. Große und farblich hinterlegte Buttons fallen auf den ersten Blick auf und verleiten zum Klicken. Hier bewegen sich Webseiten-Betreiber in einer Grauzone. Es ist in diesem Beispiel keine Vorauswahl getroffen, und trotzdem wird der Kunde mehr oder weniger zum Klicken und zur Zustimmung manipuliert. Hintergrund ist natürlich das Sammeln von Daten und Nutzerverhalten. Die Webseitenbetreiber können ihr Angebot durch Analyse-Cookies stets verbessern. Marketing-Cookies zeichnen die Interessen und das Surfverhalten der Nutzer auf, um Werbung gezielt ausspielen zu können und personenbezogene Werbung zu platzieren.

Außerdem muss ein Cookie-Banner offensichtlich auf der Webseite platziert werden, ohne dabei Impressum, AGB oder Datenschutzerklärung zu überdecken. Bestenfalls befindet sich sogar ein Link im Text zur Datenschutzerklärung. Ob das Banner dann mittig oder am oberen oder unteren Rand der Webseite ausgegeben wird, spielt dann keine Rolle.

🔧 Cookie Consent Generator

Ein Cookie Consent Generator verspricht in wenigen einfachen Schritten, den perfekten Banner zu gestalten. Manche Tools sind sogar kostenfrei, sodass der Text umgehend auf der Webseite integriert werden kann. Allerdings sind diese Generatoren mit Vorsicht zu genießen. Einige Tools befinden sich nicht auf dem aktuellen rechtlichen Stand. Andere können sich nicht konkret genug an die speziellen Anforderungen der Website anpassen lassen. Dies gilt auch für Cookie Banner Plugins. Bestenfalls sollten Webseitenbetreiber eine eigene individuelle Lösung finden und sich einen Cookie Banner Text rechtlich erarbeiten lassen. Bereits vorgegebene Texte sind für den Einzelfall immer zu prüfen. Einen festen Standard gibt es nicht.

⚖️ Nicht rechtskonforme Cookie-Banner

Es gibt einige Cookie Banner, die mit der rechtlichen Lage nicht konform oder gar rechtswidrig sind. Grund dafür scheinen die recht komplizierten Gesetzestexte und Anforderungen zu sein. Ein kleiner Blog muss beispielsweise viel Aufwand betreiben, um ein Cookie Banner zu erstellen und auf die eigenen Ansprüche anzupassen. In diesem Fall mag es sinnvoller sein, nur technisch notwendige Cookies zu verwenden. Dann ist eine explizite Einwilligung nämlich nicht erforderlich. Andernfalls drohen Klagen oder Strafen, wenn gegen die Gesetzeslage verstoßen wird. Regelmäßige Kontrollen werden von unterschiedlichen Stellen durchgeführt.

Wichtig: Unser Ratgeber gilt nicht als Rechtsberatung. Unsere Hinweise garantieren deshalb keine Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Bei Unsicherheit solltest du dich an einen Fachmann wenden oder dich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.