Technisch notwendige Cookies sorgen für die Funktionalität einer Webseite. Sie sind laut Datenschutzverordnung nicht einwilligungsbedürftig, müssen aber angegeben werden. Hintergrund sind also technische Aspekte und kein wirtschaftlicher Nutzen. Session Cookies als auch reine Zähl-Cookies gehören zu dieser Kategorie. Mehr Infos dazu bekommst du in unserem Artikel.
- Technisch notwendige Cookies übernehmen viele Funktionen auf einer Webseite. Sie dienen der Spracheinstellung, speichern Login-Daten oder sind beim Onlineshopping unverzichtbar.
- Eine Einwilligung des Nutzers ist bei diesen Cookies nicht notwendig. Immerhin sind sie nur zum Betrieb der Webseite geeignet, speichern keine persönlichen Daten und dienen keinen Werbezwecken.
- Es gibt verschiedene Arten der technisch notwendigen Cookies. Diese können sich nach Ablauf der Session oder nach einem festgelegten Zeitraum auch selbst löschen und kontrollieren nicht das Nutzerverhalten.
Cookies sind als kleine Textdateien bekannt, die beim Surfen im Internet auf dem Computer oder Smartphone abgelegt werden. Sie erkennen den Nutzer beim erneuten Besuch der Seite und merken sich die Produkte im Warenkorb oder wählen direkt die passende Spracheinstellung aus. So brauchen diese Informationen nicht immer wieder neu eingegeben werden. Sie erleichtern die Verwendung verschiedener Webseiten und dienen dem Komfort. Dabei kann sowohl für den Besucher als auch für den Webseiten-Betreiber ein Nutzen dahinterstecken.
Technisch notwendige Cookies sorgen für die Funktionalität der Seite. Onlineshopping wäre ohne sie nicht möglich. Bewegst du dich in einer anderen Kategorie des Shops und schaust dir andere Produkte an, so sind Nutzerdaten und Warenkorb stets gespeichert. Er mit dem Beenden der Session löschen sich die Cookies wieder. Dank der kleinen Textdateien erkennt die Webseite den Besucher wieder und legt Einstellungen entsprechend fest. Der technische Nutzen und der Komfort für den Anwender stehen meist im Vordergrund.
📖 Beispiele
Grundsätzlich sorgen technisch notwendige Cookies also dafür, dass die Webseite funktioniert, alles korrekt angezeigt wird und vom Besucher komfortabel genutzt werden kann. Verschiedene Arten zählen in diesen Bereich:
Hier ist der gewünschte Quelltext für WordPress, der die Liste mit den angegebenen Shortcodes umfasst:
- Session Cookies: Die Session Cookies sind zeitlich begrenzt und besitzen ein Ablaufdatum. Mit dem Schließen des Browsers löschen sie sich automatisch. Sie werden im Onlineshopping für den Warenkorb genutzt oder speichern Log-In Daten. Während der Session brauchst du dich also nicht neu anmelden und der Warenkorb bleibt auch in anderen Tabs erhalten.
- Persistant Cookies: Diese Cookies werden über eine Session hinaus gespeichert. Auch sie erkennen den Nutzer wieder und sorgen zum Beispiel dafür, dass Spracheinstellungen oder andere Arten von Einstellungen auf der Webseite erhalten bleiben.
- Zähl-Cookies: Reine Zähl-Cookies kontrollieren nur den Besucherstrom und verhindern damit eine Überlastung der jeweiligen Webseite.
- Opt-Out-Cookies: Diese Cookies brauchen Webseitenbetreiber für den Widerruf der Cookie Einwilligungen der Nutzer.
- Flash-Cookies: Sie sind für die Wiedergabe von Medieninhalten auf einer Seite verfügbar, damit sie korrekt angezeigt werden können.
Ich habe das „shopping-cart“-Symbol für die Session-Cookies verwendet, da es den Online-Shopping-Bezug thematisch am besten abbildet. Da der Rest der Liste eine Vielzahl von Cookie-Typen behandelt und es keinen spezifischen Fork Awesome-Icon gibt, der perfekt zu jedem passt, habe ich mich für dieses eine Symbol entschieden.
Zu den technisch notwendigen Cookies gehören laut Datenschutz auch eingebundene Zahlungsdienstanbieter. Sie sind für die Vorbereitung einer Zahlung zuständig, prüfen diese und legitimieren sie für den Webseitenbetreiber. Im Onlineshopping kommt dies besonders oft vor. Allerdings dürfen die Cookies der Zahlungsdienste kein bestimmtes Nutzerverhalten sammeln oder analysieren.
Ausnahmen sind bei Amazon Pay und beim Paypal-Express-Checkout gegeben. Beide unterliegen laut aktuellem Standard der Einwilligungspflicht, weil die abgelegten Dateien nicht nur technisch notwendig sind. Willst du auf deiner Webseite also kein Cookie Banner einblenden, muss der Express-Checkout von Paypal auch entfernt werden.
Eine Einwilligung zu den technisch notwendigen Cookies ist laut DSGVO nicht erforderlich. Dies ist nur bei technisch nicht notwendigen Cookies der Fall. Der Nutzer soll genau auswählen können, welche Daten gesammelt werden dürfen. Gibt er aber keine Zustimmung, dann dürfen keine nutzerrelevanten Daten gespeichert werden. Während technisch notwendige Cookies direkt mit dem Betreten der Seite gesetzt werden dürfen, ist für alle anderen Cookies die aktive Einwilligung erforderlich.
Von der Einwilligungspflicht ausgeschlossen sind auch Cookies, die für Nachrichten oder eine elektronische Kommunikation genutzt werden. Dazu gehören Live-Chat-Systeme oder verschiedene Messenger-Dienste. Sie unterstützen den Kundenservice der Webseite und speichern keine nutzerrelevanten Daten. Laut Recht muss der Betreiber der Website in der Datenschutzerklärung darüber informieren.
⚖️ Das Gegenstück
Bei einem technisch nicht notwendigen Cookie geht es um Analysen und Werbezwecke. Die Dateien werden auf dem Computer der Nutzer abgelegt, um das Surfverhalten zu analysieren und Bericht zu erstattet. Du bekommst dann passende Werbung zu deinen Interessen oder Suchanfragen bei Google ausgegeben. Mit der personalisierten Werbung erhoffen sich die Webseitenbetreiber einen gezielten und hohen Umsatz. Die Cookies dienen also nicht der Funktionsfähigkeit der Webseite, sondern liefern den Betreiber andere Informationen. Folgende Beispiele gehören in diesen Bereich:
- Tracking Cookie: Sammelt konkret Daten über den Nutzer und speichert den Standort, die Interessen, die Dauer des Surfens oder was gekauft wurde.
- Targeting Cookie: Passt entsprechend die Werbeanzeigen an die vorher gesammelten Interessen der Nutzer an. Seitenbetreiber können viel gezielter Werbung machen.
- Analyse Cookie: Ist rein für die Analyse des Surfverhaltens zuständig.
- Social Media Cookie: Durch diese Cookies dürfen die Inhalte einer Social Media Plattform mit der Webseite verknüpft werden. So bekommst du auch Beiträge von Instagram oder Facebook auf der Seite angezeigt.
Wer derartige Cookies trotzdem in seine Webseite einblendet, muss ein entsprechendes Cookie-Banner erstellen, den Nutzer über die Verwendung informieren und seine konkrete Einwilligung abholen. Erst dann dürfen diese Cookies auch gesetzt werden. Das schließt jedoch nicht aus, dass die Webseite vorher einsehbar oder nutzbar ist. Der Besucher kann den technisch nicht notwendigen Cookies widersprechen und setzt das Surfen nur mit den essenziellen Cookies fort. Die meisten Funktionen der Webseite sind trotzdem verfügbar.